Brief von Bischof Dr. Wolgang Huber an Michael Wolffsohn

9. September 2011

Sehr geehrter Herr Wolffsohn,

vor vielen Jahren sind wir uns einmal bei einem Streitgespräch im Fernsehen unter der Moderation von Michel Friedman begegnet.  Ich konnte dabei nicht den Eindruck gewinnen, dass Sie für Meinungen, die von der Ihren abweichen, offen sind.  Trotzdem habe ich mich entschlossen, Ihnen zu schreiben. Mein Brief bezieht sich auf Ihren Artikel in den Potsdamer Neuesten Nachrichten vom 20. August, der dort unter dem Titel „Der Bund der Vergessenen“ und mit der großspurigen Unterzeile „Ein welthistorischer Blick auf Manfred Stolpe und den ,Brandenburger Weg‘ „ veröffentlicht wurde.

Leider muss ich dabei Ihr Verständnis der Entwicklung im Land Brandenburg auf dem Hintergrund Ihrer allgemeinen Verachtung der Menschen in den neuen Bundesländern lesen, wie sie auf Ihrer eigenen Webseite dokumentiert ist. Zitiert werden Ihre Kommentare zur Bundeswehrreform unter anderem mit folgenden Worten: Der „Staatsbürger in Uniform“ werde abgelöst durch den „Prekarier in Uniform“, es drohe eine „ossifizierte Unterschichtenarmee“.

In einem Artikel in den Potsdamer Neuesten Nachrichten fassen Sie als „Welthistoriker“ in einem kurzen Zeitungsartikel zweieinhalb Jahrtausende in den Blick und nehmen sich die Freiheit, zwischen dem Sturz der athennischen Tyrannen um 500 v. Chr. oder der Entmachtung der athennischen Oligarchen ein Jahrhundert später und der Befreiung von der Nazi-Herrschaft oder dem Ende der SED-Diktatur Parallelen zu ziehen. Aber dass nach einem Systemwechsel immer wieder Funktionäre des voran gegangenen Systems erneut in Amt und Würden kommen, berechtigt nicht dazu, jeden, der nach einem solchen Neuanfang eine politische Aufgabe übernimmt, als einen Parteigänger des alten Systems zu betrachten.

Über die Rolle Manfred Stolpes vor 1989 ist viel gesagt, geschrieben und gestritten worden. Ich selbst habe diese Rolle seit den siebziger Jahren so sorgfältig beobachtet, wie das aus dem Westen Deutschlands möglich war; in unterschiedliche Funktionen hatte ich mich nach 1989 mit dieser Rolle kritisch zu befassen. Ich kann mich erinnern, auch bei Stolpes schärfsten Kritikern eine derart oberflächliche und falsche Beschreibung gefunden zu haben, wie sie aus Ihrem Artikel spricht.

Sie schreiben zu dieser Rolle: Der Sachverhalt ist klar: Stolpe ist, ob IM oder nicht, wahrlich von der DDR-Geschichte belastet, ja, befleckt. Er ist nicht nur mitgelaufen, er hat (weshalb und wie auch immer) mitgemacht, und das Mitmachen ist als moralischer Maßstab gewichtiger als das Mitlaufen.  Kein weiteres Wort findet sich in Ihrem Artikel über gewiss vielschichtige, meinethalben auch mehrdeutige Tätigkeit Stolpes in der DDR.

Davon, dass Sie mit „klarem Sachverhalt“ darlegen, kann keine Rede sein. Kein Wort sagen Sie darüber, dass Stolpe nicht in den Staatsdienst eintrat, obwohl das für einen Juristen in der DDR fast die einzige Berufsperspektive war. Der uninformierte Leser Ihres Artikels muss schier den Eindruck gewinnen, Stolpe sei im staatlichen Dienst tätig geworden. denn Sie erwähnen mit keiner Silbe, dass er die Jahre von 1959 bis 1990 im kirchlichen Dienst verbrachte und schon deshalb als Mitmacher bei der SED-Herrschaft nicht in Frage kam. Sie verschweigen die Tatsache, dass Stolpe für das Bekanntwerden der Menschenrechte in der DDR mehr getan hat als die meisten anderen, die staatlichen Funktionäre ohnehin. Sie scheinen nicht zu wissen, dass er vielen inhaftierten Bürgerrechtlern den Weg aus aus den Gefängnissen gebahnt hat. Was Sie erkennen lassen, ist eine vage Vorstellung davon, dass er sich bei solchen Aktivitäten, die er im Auftrag der Kirche ausführte, stärker auf das Gespräch mit den Machthabern und auf die Regeln des Gesprächs eingelassen hat, als Sie – wenn Sie selbst je in eine solche Lage gekommen wären – es vielleicht getan hätten.

Dass Stolpe dadurch für eine politische Aufgabe nach 1990 disqualifiziert gewesen sei, mag Ihre persönliche Auffassung sein. Doch Sie stützen das keineswegs auf einen „klaren Sachverhalt“; deshalb ist es anmaßend, dieser Auffassung allgemeine Geltung zu unterstellen.

Der Spitzensatz Ihres Artikels kommt erst gegen Ende. Sie fragen: Hätte sich Stolpe für seinen Glauben kreuzigen lassen?  Und Sie fügen hinzu:  Es gab bekanntlich nur einen Jesus und nicht viele, aber immer wieder doch einige Widerstandskämpfer.

Woher, so muss ich Sie fragen, nehmen Sie das Recht, jedem Bewohner der DDR die moralische Integrität abzusprechen, der nicht Ihrem Bild vom Widerstandskämpfer entspricht? Und da Sie dort, wo Sie von Widerstandskämpfern reden, vor allem den Widerstand gegen das Nazi-Regime im Blick haben, frage ich: Was berechtigt Sie dazu, die Widerstandskämpfer, die im Nazi-Deutschland umgebracht wurden, dafür in Anspruch zu nehmen, dass jeder, der in der DDR nicht ums Leben kam, schon deshalb ein Mitläufer und Mitmacher gewesen sein muss.

Was veranlasst Sie schließlich dazu, nur demjenigen ein Recht abzuerkennen, sich auf einen Glauben zu berufen, der bereit ist, für diesen Glauben den Kreuzestod auf sich zu nehmen? Schon andere  haben in diese Debatte darauf aufmerksam gemacht, dass der Sinn des Kreuzestodes Jesu nicht darin besteht, dass das Opfer am Kreuz wiederholt wird, sondern dass es ein Ende findet. Wenn Sie in diesem Zusammenhang (was für einen Christen eine Anfechtung ist!) Jesus als „Moralisten“ bezeichnen, sollten Sie eine seiner moralisch wichtigsten Äußerungen nicht vergessen: „Wer unter euch ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein!“.

Zur weiteren Erläuterung füge ich diesem Brief die Ansprache bei, die ich zu Manfred Stolpes 75. Geburtstag gehalten habe.

In der Hoffnung, mit einer abweichenden Auffassung bei Ihnen doch noch ein offenes Ohr zu finden, grüßt Sie

Wolfgang Huber