Wiedererstehung und Bewahrung – Das Domkapitel Brandenburg von 1945 bis 1990

Wie ein roter Faden zieht sich durch die 850jährige Geschichte des Domkapitels Brandenburg das Verhältnis zum Staat. Der christliche Hevellerfürst Pribislaw-Heinrich gestattete Bischof Wigger unmittelbar vor der Burg Brandenburg in Parduin (später Altstadt Brandenburg) ein Prämonstratenserstift zu errichten. Sein Nachfolger, der Askanier Albrecht, übernahm 1157 die Burg Brandenburg, auf die 10 Jahre später Bischof Wilmar das 1161 gegründete Domkapitel – hervorgegangen aus dem Konvent der Prämonstratenser – überführte. Domkapitel und Markgraf konkurrierten nun auf der Burg. Die Wurzeln einer Jahrhunderte wirkenden  Spannung zwischen  geistlichem Anspruch und staatlicher Macht waren gelegt.

Das ökonomische Potential des Domstifts weckte die Begehrlichkeit der Markgrafen, später der Kurfürsten. Die Einkünfte aus 30 Dörfern, zahlreichen Einzelgütern, umfangreichen Gewässern und Fischereigerechtigkeiten konnten der Versorgung von Beamten des Landesherren dienen. Auch die Reformation war für das Domkapitel Brandenburg  stark von ökonomischen Erwägungen geprägt. Das Domkapitel gab seinen Widerstand gegen die neue Lehre erst 1541 auf, als der Landesherr die Sperrung der Einkünfte eindrohte. Das Domkapitel wurde vom Kurfürsten als Evangelisches Stift zugelassen. Der Kurfürst konnte Domherren bestimmen und damit Versorgungsmöglichkeiten schaffen. Diese Pfründe waren begehrt und mehr und mehr wuchs die Gefahr, das Domstift nur noch formal als geistliche Institution zu sehen.

Das Domstift Brandenburg konnte 1809 die Einziehung geistlicher Güter überstehen und war dann völlig vom König abhängig. Die preußische Krone besetzte Domherrenstellen mit Persönlichkeiten, die wegen ihrer ausgezeichneten Verdienste für den Staat – häufig hohe Offiziere – belohnt und materiell versorgt werden sollten. Die enge Bindung zur Krone wurde auch in der Revolution 1848 deutlich, als der Dom Brandenburg zum Ausweichort  für die Preußische Nationalversammlung wurde.

Nach dem Sturz der Monarchie 1918 fielen die Rechte des Königs an dem Domstift an das Preußische Staatsministerium, das die Pfründenvergabe fortsetzte. Generalfeldmarschall von Hindenburg erhielt die Dechantenstelle. Der Generalsuperintendent der Kurmark Otto Dibelius forderte, das Domstift Brandenburg in den Dienst der Kirche zu stellen. 1930 wurde es in eine Stiftung öffentlichen Rechts umgewandelt, deren Einnahmen für kulturelle und soziale Zwecke verwendet werden sollten. Die Verwaltung oblag dem Regierungspräsidenten in Potsdam.

Nach dem Zusammenbruch der Nazidiktatur kam es in der Sowjetischen Besatzungszone zu einer totalen Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse. Die Sowjetunion tolerierte die Kirchen in Anerkennung ihres Widerstandes gegen Hitler und ließ kirchenfreundliche Entscheidungen der neuen deutschen Verwaltungen zu. Otto Dibelius, nun Bischof in Berlin-Brandenburg, drängte auf die volle Übernahme des Domstifts Brandenburg durch die Evangelische Kirche.

Der evangelische Ministerialdirektor Kurt Grünbaum, verantwortlich für Kirchenangelegenheiten in der Provinz Brandenburg, musste die Vermögensentflechtung von Staat und Kirche bei Küster-Schulvermögen und Patronaten über Kirchengebäude regeln. Als Ausgleich für wegfallende Patronatseinnahmen konnte er die Übernahme des Domstiftes Brandenburg durch die Evangelische Kirche rechtsverbindlich durchsetzen (Patronatsverordnung). Die Kirche sollte mit den erhaltenen Vermögenswerten eine wirkungsvolle Hilfe im kirchlichen Bauwesen erhalten. Langfristig sollten die Einnahmen aus den Gütern der Erhaltung kirchlicher Gebäude zugute kommen. Allerdings sahen alle Beteiligten, dass die Güter völlig devastiert waren, weder Vieh noch Maschinen vorhanden und auf absehbare Zeit keine Einnahmen zu erzielen waren. Dennoch übernahm die Evangelische Kirche das Domstift in ihre Verantwortung. Dabei ging es ihr um das geistliche Erbe der Mutterkirche des Landes.

Die Kirchenleitung erließ 1946 eine Satzung, mit der das Domstift der Evangelischen Kirche zugeordnet und der Aufsicht des Konsistoriums unterstellt wurde. Das Domstift sollte Gottesdienste auf der Dominsel halten, den Dom und seine Nebengebäude erhalten, kirchliche Bildungsaufgaben übernehmen, theologische Wissenschaft, kirchliche Kunst und Kirchenmusik fördern sowie für weitere kirchliche Aufgaben zur Verfügung stehen. Das Domkapitel wurde neu gebildet, Dechant, Kurator und Domherren wurden von der Kirche berufen.

Erstmalig wurde für das Domstift Brandenburg seit seiner Gründung eine vollständige Trennung von Staat und Kirche vollzogen und erstmalig nach der Reformation eine ausschließlich kirchliche Aufgabenstellung bestimmt. Das Domstift Brandenburg ging in die neue Zeit als unbestritten kirchliche Einrichtung. Übrigens war es ein wichtiger Nebeneffekt, die Domgüter aus der staatlichen Bodenreform 1946 herauszuhalten und deren Enteignung und Aufteilung zu verhindern.

In einer ersten vorbereitenden Sitzung am 7. Juli 1946 erklärte das Domkapitel seine Absicht, ein Predigerseminar zu errichten, eine Bibliothek zu unterhalten und erörterte die Lage der Domgüter. Unter Vorsitz von Bischof Dibelius wurde am 5. 12. 1946 die neue Zusammensetzung des Domkapitels entschieden und der Brandenburger Superintendent Albrecht Schönherr als Dechant benannt. Am 28. Juli 1947 trat das neue Domkapitel zusammen. Es sah sich in der Kontinuität eines jahrhundertealten kirchlichen Erbes und demonstrierte diese Haltung mit der Vorbereitung einer Tausendjahrfeier der Bistumsgründung für 1948.

Doch diese Wiedergeburt des Domstiftes und des Domkapitels Brandenburg geschah in einem zunehmend kirchenfeindlichen Umfeld. In der sowjetischen Besatzungszone wurde immer deutlicher die kommunistisch-atheistische Ideologie zu beherrschenden Orientierung politischen Handelns. Die Geschichte des Domkapitels Brandenburg vom Kriegsende bis 1990 ist konkrete Geschichte der Evangelischen Kirche in der sowjetischen Besatzungszone und in der Deutschen Demokratischen Republik. Kämpfe, Niederlagen und Verbesserungen der Lage der Evangelischen Kirche spiegeln sich in der Arbeit des Domkapitels wider.

Die herrschende Meinung der DDR-Partei- und Staatsführung war negativ zu Kirche und Christen. Danach waren Kirche und Religion Reste der Vergangenheit, unwissenschaftlich und zum Absterben verurteilt. Die Kirche wurde als Instrument der früher herrschenden Klasse der Kapitalisten und Großgrundbesitzer und somit als fünfte Kolonne des westlichen Klassenfeindes gesehen. Kirche und Christen waren deshalb  in doppelter Hinsicht Feinde:

Im Kampf der Weltanschauungen und im Klassenkampf. Deshalb sollte dem Untergang von Religion und Kirche nachgeholfen werden. Ihr Einfluss auf die Jugend sollte beseitigt werden. Das Domkapitel befasste sich zum Beispiel mit den Auseinandersetzungen um das vom Evangelischen Jungmännerwerk für Rüstzeiten benutzte Haus am See in Mötzow.

Christliche Kinder wurden in ihrem Fortkommen benachteiligt. In den 50er Jahren wurden umfangreiche Austrittskampagnen gegen die Kirchenmitgliedschaft gestartet. Die Evangelische Kirche in der DDR verlor in den Jahrzehnten der staatlichen Bedrängung nahezu 2/3 ihrer Mitglieder. Der Rückgang der Mitglieder der Domgemeinde, noch durch Abwanderung in die Bundesrepublik Deutschland verstärkt, war eine der großen Sorgen des Domkapitels in den DDR-Jahren. Der Gottesdienstbesuch ging zurück während gleichzeitig die Abendmahlteilnahme und die Kollekteneinnahmen sogar leicht stiegen.

Die Auseinandersetzung verschärfte sich, insbesondere nachdem die SED 1952 beschloss, die Grundlagen des Sozialismus zu errichten. Kandidaten des Predigerseminars wurden ausgewiesen. Es kam zu Verhaftungen. Gegen Betriebsleiter der Domgüter ergingen Strafbefehle. Kredite wurden gesperrt. Die Domgüter erhielten kein Saatgut und keinen Treibstoff, denn kirchliche Aktivitäten im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich sollten eingeschränkt werden. Das Domkapitel hatte gegen diese ideologische Vorgabe über lange Jahre die Existenz der Domgüter zu sichern. Eine Zuspitzung der Auseinandersetzungen waren die Jahre 1952 und 1953. Das war auch der Höhepunkt eines Kirchenkampfes, der zugleich bei einer breiten Unzufriedenheit der Bevölkerung über Mangelwirtschaft und Normerhöhungen stattfand. Die SED-Führung lenkte ein und überlebte einen Volksaufstand am 17. Juni 1953 nur mit Hilfe sowjetischer Panzer.

Offiziell wurde eine weiche kirchenpolitische Linie verkündet. Für die kircheneigenbewirtschaftete Landwirtschaft, wie die Domgüter, wurden von der Regierung Erleichterungen in Aussicht gestellt. Tatsächlich aber erkannten die staatlichen Stellen auf den unteren Ebenen die zugesagten Überlebenshilfen häufig nicht an. Immerhin wurden Produktionskredite bei den Banken wieder möglich. Doch ohne Zuschüsse der Evangelischen Kirche in  Berlin- Brandenburg von mehr als 1 Million Mark hätten die Domgüter diese Zeit nicht überstanden.

Der Aufbau des Sozialismus und damit die kirchfeindliche Linie wurde fortgesetzt und die Unzufriedenheit der Bevölkerung nahm weiter zu. Der wirtschaftliche Erfolg und die freie Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland gewannen eine wachsende Attraktivität für die Menschen in der DDR und wurden von der Partei- und Staatsführung als Existenzgefährdung empfunden. Dem wurde mit verstärkter Abgrenzung begegnet. Schließlich mit dem Bau einer Mauer am 13. August 1961.

Als feindlich empfand die DDR den Zusammenhalt der Evangelischen Kirche und ihrer Einrichtungen in der DDR und der BRD. 1968 schuf sich die DDR eine neue Verfassung. Diese stärkte die Führungsrolle der SED. Deren Beschlüsse erhielten Gesetzesrang. Der Aufbau des Sozialismus sollte beschleunigt werden. Die Abgrenzung zur Bundesrepublik Deutschland wurde vertieft. Die Zusammenarbeit mit den evangelischen Kirchen in der BRD und Westberlin in gemeinsamen Organisationen wurde für illegal erklärt.

Kirchliche Kontakte in die Bundesrepublik und nach Westberlin sollten verhindert werden. Westbücher wurden beschlagnahmt auch im Predigerseminar Brandenburg. Für das Domkapitel wurde der Bau der Mauer eine einschneidende Behinderung, da die in Berlin West und der BRD ansässigen 4 Domherren und der Bischof nicht mehr teilnehmen konnten und sogar an der Teilnahme zur 800-Jahrfeier des Doms 1965 gehindert wurden. Jahr für Jahr wurde deren Einreise beantragt und abgelehnt. Ihre Stühle blieben leer, aber die Verbindung blieb und vielfache Unterstützung aus dem Westen durch geistlichen Zuspruch und konkrete Hilfe wurde gegeben. So erhielt das Domstift und seine Betriebe erhebliche finanzielle Mittel für den laufenden Betrieb und Investitionen sowie zahlreiche Materialien, wie zum Beispiel Zinkblech, spezielle Glasscheiben, Schnellbaugerüste, Luftentfeuchter oder Saatkartoffeln. Die Domherren und die Mitarbeiter des Doms wussten, dass sie nicht allein gelassen wurden. Das stärkte ihre Entschlossenheit, den Dienst des Domstiftes gegen alle Widrigkeiten fortzuführen.

Um ihre Handlungsfähigkeit zu sichern, schlossen sich die evangelischen Landeskirchen in der DDR zum Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR zusammen. Der Zusammenhalt mit den evangelischen Kirchen und Christen in der Bundesrepublik Deutschland wurde in der Ordnung dieses Kirchenbundes als besondere Gemeinschaft festgeschrieben und trotz massiver staatlicher Forderungen nicht aufgegeben.

Diese besondere Gemeinschaft hatte zwei entscheidende Elemente. Zum einen verzichtete sie auf offensive Wiedervereinigungsforderungen, die die Staatsmacht DDR aufs Äußerste gereizt hätte. Sie ließ aber auch keinen Zweifel an ihrer Überzeugung, dass die Teilung Deutschlands in zwei Staaten nicht das Ende aller Wege Gottes mit den Deutschen sein müsste. Zum anderen geschah in der Zeit der erzwungenen Trennung ein vieltausendfacher Kontakt von Gemeindegliedern und Amtsträgern, Patenschaften und Gesprächskreisen durch nur einseitig mögliche Besuche von West nach Ost. Tatsächlich haben diese Verbindungen den Zusammenhalt der Deutschen zu bewahren geholfen. Sie waren ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Nation und schließlich zur Wiedervereinigung.

Das Domkapitel Brandenburg, die Domgemeinde und alle Einrichtungen des Doms hatten daran großen Anteil. 1982 gelang es mit Vizepräsident Dr. Wolfgang Martens aus Bielefeld, einen Domherren aus der Bundesrepublik Deutschland zu gewinnen. Dem Staat war die Duldung dieser Entscheidung durch Einreiseerlaubnis erleichtert, da zeitgleich Bischof Karoly Toth aus Budapest als Domherr eingeführt wurde. Zunehmend kamen auch im Zuge der erleichterten Einreiseregelungen westdeutsche Besucher zum Dom.

Eine große Freude für das Domkapitel waren die Besuche der damaligen Regierenden Bürgermeister von Berlin West Hans-Jochen Vogel und Richard von Weizsäcker und ab 1986 des Bischofs der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg West Martin Kruse, der ab 1987 ständiger Gast des Domkapitels war. 1989 besuchte Otto Graf Lambsdorf, der spätere Domherr, den Brandenburger Dom. Auch die Domgemeinde hatte zahlreiche Kontakte zu westdeutschen Gemeinden und führte zum Beispiel ein Treffen mit der Partnergemeinde Wuppertal im Haus am See in Mötzow durch.

Mit der wachsenden Ost-West-Entspannung insbesondere im Prozess zur Verbesserung von Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der in der Schlussakte von Helsinki 1975 festgeschrieben wurde, wuchsen die Erwartungen auf einen Abbau der ideologischen Bedrängung und auf mehr Freiheit in der DDR, insbesondere auch für Kirchen und Christen.

Am 6. März 1978 erklärte die Partei- und Staatsführung der DDR einen veränderten Kurs gegenüber den Kirchen. Sie akzeptierte deren dauernde Existenzberechtigung, versprach Gleichberechtigung und Gleichbehandlung der Christen und gewährte eine Reihe praktischer Erleichterungen der kirchlichen Arbeit. Verhandlungspartner auf  kirchlicher Seite war der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR, an dessen Spitze der Dechant des Domkapitels, inzwischen Bischof der Evangelischen Kirche in Berlin und Brandenburg, Albrecht Schönherr, stand. Schönherr war geprägt durch die Erfahrungen des Kirchenkampfes der Nazizeit, die Barmer Theologische Erklärung und seinen Lehrer Dietrich Bonhoeffer. Schönherr vertrat in all den Jahren als Dechant und Bischof die Überzeugung, dass Christen sich nicht von den Prognosen der Kommunisten einschüchtern lassen dürfen. Kirche werde Kirche bleiben, weil Gott sie will. Schönherrs unbeugsamer aber freundlicher Verhandlungsführung waren vor allem die Verbesserungen zu verdanken. So konnte unter anderem die Gefangenen- und Krankenhausseelsorge ermöglicht, Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu kirchlichen Fernsehsendungen erreicht, ein Luther-Jubiläumsjahr vereinbart, mehrere Kirchentage genehmigt werden, Grundstücksfragen geklärt und Erleichterungen für die kircheneigene Landwirtschaft erwirkt werden.

Das Domkapitel konnte 1978 Resümee ziehen und feststellen, dass das Verhandlungsklima bei den Staatsorganen wesentlich verbessert sei. 1984 sagte der Staat zu, dass alle Gebäude des Doms wieder in kirchliche Nutzung kommen würden. 1988 statteten Regierungsvertreter einen offiziellen Besuch im Domstift als Würdigung seiner kulturellen und wirtschaftlichen Leistungen ab. Für die Domgüter konnte eine annähernde Gleichbehandlung mit Staatsgütern erreicht werden. Und der Kirchenforst konnte in seiner Preisgestaltung Lieferungen an kirchliche Abnehmer günstiger stellen.

Doch bei der Bevölkerung der DDR wuchs die Unzufriedenheit weiter. Die Menschen litten unter mangelnder Reisefreiheit, fehlender Meinungsfreiheit, Behördenwillkür, Ungleichbehandlung, Benachteiligung und Verfolgung Andersdenkender, wirtschaftlicher Unzulänglichkeiten und unzureichender Versorgung, Zehntausende versuchten auszureisen, die Proteste wurden öffentlich. Seit Mitte 1989 gab es Demonstrationen in allen größeren Städten, die in den evangelischen Kirchen begannen. Auch im Brandenburger Dom fanden jeden Mittwoch Andachten für Veränderungen im Lande statt. Am 21. 10. 1989 fand im Dom und im Domhof ein Gottesdienst mit über 8.000 Menschen statt, in dem die Reformforderungen des Neuen Forum vorgestellt wurden. Die Sicherheitskräfte der DDR rechneten bei diesen Protesten mit Steinwürfen, brennenden Parteizentralen und gelynchten Funktionären, um dann den starken bewaffneten Kräften einen Einsatzbefehl zu geben. Doch die in den Kirchen zu Gewaltlosigkeit aufgeforderten Demonstranten trugen Kerzen statt Steinen. Es gab keine Gewalt der Demonstranten und keinen Einsatzbefehl der Sicherheitskräfte. Die Staatsmacht wurde handlungsunfähig und mit dem Sturm auf die Mauer am 9. November 1989 nahm das Volk der DDR sein Selbstbestimmungsrecht wahr. Die Siegermächte befürchteten Chaos und ein Ende der Ost-West-Entspannung. Für die Sowjetunion wurden die Beruhigung der Lage und die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Westen wichtiger als eine gewaltsame Aufrechterhaltung der DDR. Der Übergang in eine demokratische Gesellschaft wurde an Runden Tischen vorbereitet. Ein Runder Tisch der Protestbewegung mit dem Oberbürgermeister und allen Parteien trat am 19. 12. 1989 in  Brandenburg unter Leitung der Dompfarrerin Cornelia Radeke zusammen. Die Menschen in der DDR konnten am 18. März 1990 frei wählen und entschieden sich mit großer Mehrheit für eine schnelle Wiedervereinigung Deutschlands. Nun begann ein Sturzflug in die deutsche Einheit mit einem totalen Umbruch der Verhältnisse.

Die neue Zeit brachte für das Domkapitel neue Herausforderungen. Kredite und Hypotheken mussten aufgenommen werden. Die Domgüter kämpften ums Überleben und mussten sich darauf einstellen, dass nun Flächenstilllegungen statt Höchstleistungen gefordert wurden. Das Forstamt sah sich durch verschärfte Arbeitsschutzbestimmungen gefordert. Verwaltung und Archiv mussten sich auf die PC-Nutzung einstellen. Starkes Interesse an Grundstücken und Jagdpachten wurde gezeigt. Die Domgemeinde erlebte völlig neue Aufgaben an jugendlichen Arbeitslosen. Das Domkapitel beklagte mangelnde Akzeptanz bei kommunalen Behörden und tat sich gleichzeitig schwer mit dem wachsenden öffentlichen Interesse am Dom. Gegenüber den „Klassikern auf Landpartien“ mit Fernsehübertragung und großer Lichtfülle wurde in mehreren Beratungen des Domkapitels gefremdelt. Im Predigerseminar gab es Ost-West-Diskussionen. Doch bald setzte sich im Domkapitel die Erkenntnis neuer Chancen durch in viele Bereiche der Gesellschaft hineinwirken zu können.

Denn das Domstift unter Leitung des Domkapitels hat sich nicht nur in einer kirchenfeindlichen Kampfzeit behauptet, sondern auch gute Voraussetzungen für künftiges Handeln geschaffen. Die Domgemeinde konnte die Botschaft des Evangeliums in vielfältiger Weise für Jung und Alt bereithalten und dabei auch jahrhunderte alte Gegensätze zu den Stadtgemeinden verringern. In der Krypta konnte eine viel beachtete Mahn- und Gedenkstätte gegen Nazibarbarei, für Gerechtigkeit, Toleranz und Frieden geschaffen werden. Die Kirchenmusik am Dom, insbesondere die von den Kantoren Wolfgang Fischer und Matthias Passauer gestalteten Sommermusiken, fanden wachsendes Interesse weit über die Kirchenmitglieder hinaus. Das Archiv wurde vorbildlich geordnet, nahm zahlreiche kirchliche Einzelarchive auf und gewann hohe Anerkennung in allen Fachkreisen. Seine Leistungen wurden weltweit beachtet, als bei der 750-Jahrfeier Berlins 1987 Ost und West auf die Ersterwähnungsurkunden Berlins angewiesen waren. Die Ausstellungen im Dom und in der Petri-Kapelle fanden starkes Interesse, vor allem nachdem 1985 mit einer Loriot-Ausstellung ein gesellschaftliches Großereignis gelungen war. Die kirchliche Ausbildungsaufgabe konnte am Dom aufrechterhalten werden und hatte in den Beratungen des Domkapitels einen hohen Stellenwert. Das Domkapitel bekannte sich in all den Jahren zur Behindertenarbeit auf dem Lindenhof und steuerte diesen Auftrag 20 Jahr lang in unmittelbarer Verantwortung unter Einbeziehung der Domgüter. 1970 wurde diese Arbeit an den Landesausschuss für Innere Mission übertragen, der sie in seine vorbildliche Behindertenarbeit eingliederte. Dabei konnten die Wohn-, Arbeits- und Betreuungsbedingungen verbessert werden. Die Domgüter und der Forstbetrieb waren eine gewaltige finanzielle und organisatorische Belastung für das Domkapitel. Der Staat hat eine zeitlang die Domgüter als finanzielles Druckmittel genutzt und wohl gehofft, die Kirche damit ruinieren zu können. Mehrfach wurde im Domkapitel über deren Abgabe diskutiert. Das Domkapitel, vor allem der Dechant und der Kurator sahen sich in der Pflicht gegenüber dem Erbe und verstanden die Güter als Vorposten kirchlichen Dienstes in der Gesellschaft. Theologischer Streit brach auf, ob es denn Aufgabe der Kirche sei, landwirtschaftliche Arbeitsplätze vorzuhalten. Die Landwirtschaft konnte schließlich durch die hervorragende fachliche Beratung von Wilfried Merian und den Einsatz der Verwalter Siegfried Bauer, Hans Müller und Klaus Steglich sowie breiter Hilfsmaßnahmen des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR und der Evangelischen Kirche in Deutschland erhalten bleiben. Unter günstigeren Bedingungen und mit dem Geschick von Forstmeister Robert Hinz konnte der Forstbetrieb zu einem Vorzeigeunternehmen werden und dem Dom Baumaterial sowie Finanzen zur Verfügung stellen. Der Erhalt der Domgebäude war die größte Herausforderung in den DDR-Jahren. Mit Unterstützung der staatlichen Denkmalpflege, Hilfe aus dem Westen und der Umsicht der Kuratoren Kurt Grünbaum, Willy Kupas und Hans-Georg Hafa konnte dieser Schatz für die neue Zeit erhalten werden.

Das Domkapitel Brandenburg hat von 1945 bis 1990 das wiedergewonnene Erbe kirchliches Domstift bewahrt, ausgebaut und zukunftsfähig gemacht. Großen Anteil haben daran mit ihrer Glaubensgewissheit und ihrem großen Geschick der Dechant Albrecht Schönherr und der langjährige Kurator Kurt Grünbaum.

Wir wollen Gott danken, dass unserer Kirche und unserem Land Brandenburg mit dem Dom Brandenburg ihre geistliche Mitte und Wurzel gefestigt wurden.

Quellen:
Wolfgang Schößler Das Domstift Brandenburg und seine Archivbestände, Frankfurt am Main 2005
Protokolle des Domkapitel Brandenburg 1946 bis 1992 (unveröffentlicht)
Vermerk von Hans-Georg Hafa vom 30. 1. 2011 (unveröffentlicht)
Vermerk von Christian Spree vom 16. 3. 2011 (unveröffentlicht)
Vermerk von Joachim Nischwitz vom 23. 3. 2011 (unveröffentlicht)